Angelerlaubnis Bodensee – Informationen für Ihren Urlaub rund um das Hofgut Schleinsee

Der Bodensee zählt zu den bekanntesten Angelplätzen Mitteleuropas und liegt in unmittelbarer Nähe zum Hofgut Schleinsee. Für unsere Gäste entsteht daraus eine besondere Situation: Während ihres Aufenthalts stehen ihnen gleich zwei unterschiedliche Gewässer zum Angeln zu Verfügung.

Zwei Angelgewässer in einer Region

Rund um das Hofgut Schleinsee bestehen zwei grundsätzlich verschiedene Angelmöglichkeiten: der Schleinsee und der Bodensee. Beide Gewässer unterscheiden sich vor allem in Größe, Organisation und rechtlichen Regelungen.

Während der Schleinsee als einzelnes Gewässer mit einheitlicher Regelung geführt wird, handelt es sich beim Bodensee um ein großes, international genutztes Gewässersystem mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Vorschriften.

Für Urlauber bedeutet das: Innerhalb eines Aufenthalts können zwei Angelgebiete mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen genutzt werden.

Weiterführende Informationen zur Fischerei am Hof finden Sie hier:
Angelurlaub am Schleinsee

Angelerlaubnis Bodensee: Voraussetzungen und Ablauf

Für das Angeln am Bodensee gilt – wie auch am Schleinsee – ein zweistufiges System: Voraussetzung sind immer ein gültiger Fischereischein sowie eine passende Angelerlaubnis (Angelkarte) für das jeweilige Gewässer oder Teilgebiet. Ohne diese Kombination ist das Angeln nicht zulässig.

Der wesentliche Unterschied liegt jedoch in der Organisation der Angelerlaubnis. Während die grundsätzliche Regelung (Fischereischein + Erlaubnisschein) für beide Gewässer gleich ist, erfolgt die Ausgabe unterschiedlich:

Am Schleinsee als Privatgewässer können wir unseren Gästen die Angelerlaubnis für diesen See direkt geben.

Am Bodensee hingegen existiert kein einheitlicher Angelschein für das gesamte Gewässer. Stattdessen richten sich Zuständigkeiten nach Region, Land und Fischereirechten, sodass die Angelkarte jeweils bei der zuständigen Stelle für den gewünschten Abschnitt beantragt oder erworben werden muss.

Regelungen für eine Angelerlaubnis am Bodensee für Urlauber

Für unsere Gäste ist grundsätzlich der bayerische Abschnitt des Bodensees rund um Lindau und Wasserburg schnell erreichbar, da er sich in unmittelbarer Nähe auf der östlichen Seeseite befindet. Ebenso sind jedoch auch die angrenzenden Bereiche in Baden‑Württemberg (z. B. Kressbronn oder Langenargen) nur wenige Minuten entfernt, sodass grundsätzlich beide Regionen als Angelgebiete in Frage kommen.

Die Regelungen für Angelerlaubnis am Bodensee unterscheiden sich leicht je nach Bundesland:

In Baden‑Württemberg besteht für Touristen die Möglichkeit, befristete Fischereischeine zu erhalten, beispielsweise für Aufenthalte von bis zu vier Wochen. Voraussetzung ist auch hier zusätzlich der Erwerb einer Angelkarte für den Bodensee, die jeweils für einen konkreten Ufer- oder Gewässerabschnitt ausgestellt wird.

In Bayern ist der Zugang für Urlauber in der Praxis häufig etwas direkter organisiert: Angelkarten – darunter auch Tageskarten – können über lokale Ausgabestellen wie Tourist-Informationen oder Angelgeschäfte erworben werden. Voraussetzung bleibt jedoch auch hier ein gültiger Fischereischein sowie die passende Angelkarte für das jeweilige Gebiet.

Kosten der Angelkarte für den Bodensee

Die Kosten für eine Angelkarte Bodensee unterscheiden sich je nach Region, Gewässerabschnitt und Art der Nutzung (Ufer oder Boot). Während am Baden‑Württembergischen Ufer häufig Monats- und Jahreskarten angeboten werden, sind im bayerischen Teil des Bodensees zusätzlich Tageskarten verbreitet.

 

Region / Gewässer Kartenart Preis (ca.)
Bodensee (BW) Ufer – Monatskarte 20 €
Boot & Ufer – Monatskarte 40 €
Jahreskarte 40 € – 80 €
Bodensee (Bayern) Tageskarte 15 €
Monatskarte 40 €
Jahreskarte 75 €
Schleinsee Tageskarte ca. 20 €
Wochenkarte ca. 60 €

 

Saisonzeiten, Schonzeiten und Fangregeln

Am Bodensee ist Angeln grundsätzlich ganzjährig möglich, wobei gesetzliche Vorgaben zu Schonzeiten und Mindestmaßen einzuhalten sind. Diese sind je nach Fischart festgelegt und dienen dem nachhaltigen Fischbestand.

Beispiele aus Baden‑Württemberg:

  • Hecht: Schonzeit von 15. Februar bis 15. Mai
  • Zander: Schonzeit im Frühjahr
  • Felchen: saisonale Einschränkungen und teilweise zusätzliche Fangverbote

Die konkreten Regelungen werden regelmäßig überprüft und können sich je nach Teilgebiet oder Jahr unterscheiden. Gerade am Bodensee ist zusätzlich zu beachten, dass regionale Besonderheiten und internationale Abstimmungen (Deutschland, Österreich, Schweiz) Einfluss auf die Bestimmungen haben.

Unterschiede zum Schleinsee

Auch am Schleinsee gelten Schonzeiten und Entnahmebegrenzungen, zusätzlich gibt es dort jedoch klar definierte Nutzungsregeln für das gesamte Gewässer:

  • Die Angelzeiten sind grundsätzlich auf den Zeitraum von etwa einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang begrenzt
  • Nachtangeln ist nur eingeschränkt erlaubt (z. B. für Aal oder Wels bis maximal 24 Uhr)
  • Es gelten konkrete Vorgaben zur Fangmenge sowie zur Dokumentation der Fänge
  • Einschränkungen bestehen u. a. bei Fütterung, bestimmten Angelmethoden und der Nutzung von Booten

Schleinsee und Bodensee im Vergleich

 

Merkmal Schleinsee Bodensee
Gewässertyp einzelnes Gewässer großes, internationales Gewässer
Zugang über Hofgut geregelt über regionale Stellen
Regelungen einheitlich je nach Region unterschiedlich
Karten Tages- und Wochenkarten Tages-, Monats- und Jahreskarten
Organisation zentral verteilt (mehrere Zuständigkeiten)

Starten Sie Ihren Angelurlaub in Baden Württemberg auf dem Hofgut Schleinsee mit direktem Zugang zum Schleinsee und dem Bodensee nur wenige Minuten entfernt.