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Telefon: 07543/6467Hofgut Schleinsee

Anglerglück am fischreichen Schleinsee

 

Sich gemütlich treiben lassen, die Ruhe des Sees genießen, viele Vogelarten beobachten und dabei sein Anglerglück versuchen. Der Schleinsee liegt idyllisch im Hinterland von Kressbronn ca. 5 km vom Bodenseeufer entfernt. Der in der Eiszeit geformte, ursprüngliche Natursee ist 15 ha gross und umgeben von Hügeln, Streuwiesen, Felder und Wald. Das schützt den See vor starken Winden und sorgt für eine stabile Wassertemperatur. Bei einer hervorragenden Wasserqualität erfreuen sich Angler an einem guten Besatz an Raub- und Friedfischen, wie Hechte, Karpfen, Schleien und Aale.

*** Angelerlaubnis nur für Übernachtungsgäste mit Fischereischein ***

Die Angelsaison am Schleinsee startet jedes Jahr am 15. März und endet am 15. November

Angeln ist am gesamten Ufer erlaubt, außer im Schwimmbereich / Badestelle der Übernachtungsgäste

• Angler Tageskarte kostet EUR 20,- mit zwei Ruten
• Angler Wochenkarte kostet EUR 60,- mit zwei Ruten

Für ruhige Anglerstunden auf dem See, können sie wochenweise ein Boot mieten. Sollten sie im Bootshaus übernachten, ist das Boot im Preis mit inbegriffen.
• Boot Wochenmiete 55 EUR

ZU DEN ANGELBESTIMMUNGEN
ZUM BOOTSHAUS

Der Schleinsee im Überblick ...

• Wasserfläche bis 15 ha
• Länge 660m
• Breite 240m
• Wassertiefe bis 15m
• Fischarten: Hechte bis 15 kg, Wels bis 50 kg, Aal bis 1,5 kg, Karpfen bis 10 kg, Barsche, Schleien, Rotfedern, Brachsen, Rotaugen
• Nachtangeln nicht erlaubt, Ausnahmen für Aal und Wels bis 24 Uhr

Mindestmaße und Schonzeiten gelten nach der Verordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg. Bitte beachten sie weitere Informationen für die Angelbedingungen für den Schleinsee

ZU DEN ANGELBESTIMMUNGEN

Ein Anglertraum - das Bootshaus mit eigenem Anleger

Das Bootshaus Brunnenkresse liegt direkt am idyllischen See und ist ein ideales Ferienhaus für Angler. Mit eigenem Anleger, inklusive Boot, Steg und Liegewiese wird ihr Anglerurlaub perfekt!

Anfrage Bootshaus HIER
Verfügbarkeitsabfrage Bootshaus HIER
Mehr Informationen zum Bootshaus HIER

Fliegenfischen

Unser Kooperationspartner Peter Ebert bietet nicht nur einmal im Jahr einen Fliegenfischen-Kurs am Schleinsee an (HIER gehts zu den Details)
sondern auch mehrmals im Jahr an der Argen. Vielleicht was für Sie zum Ausprobieren. Alle Details finden Sie HIER

Eine Übersicht über alle seine Kurse finden Sie HIER

Angelbedingungen für den Schleinsee

Angelkarten (Tages- und Wochenkarten) werden nur an Übernachtungsgäste nach Vorlage eines gültigen Fischereischeines ausgegeben. 

Auszug aus unserem Fischererlaubnisvertrag

§ 1

1. Dem Angler wird vorbehaltlich bestehender oder zu erlassender öffentlich-rechtlicher Vorschriften gestattet, den Fischfang mit 2 Angeln und einer Köderfischsenke 1x1 m vom Ufer der vom Boot auszuüben. Ausgenommene Strecken sind in den besonderen Beschränkungen aufgeführt.

2. Die Fischereierlaubnis gilt für das Datum des Ausgabetages bis 24.00 Uhr.

3. Als Entgelt hat der Angler einen Betrag in Höhe von € 20,- für eine Tageserlaubnis oder € 60,- für eine Wochenerlaubnis zu bezahlen.

§ 2

1. Der Ausgeber haftet dem Angler und seinen evtl. Helfern für keinerlei Schäden
2. Der Angler haftet dem Ausgeber für alle Schäden und Aufwendungen, die durch ihn und seine Helfer im Zusammenhang mit jeder Fischereiausübung verursacht werden (z. B. Uferschäden, hinterlassen von Abfall usw.)
3. Der Angler stellt dem Ausgeber frei von allen Ansprüchen Dritter, die gegen den Ausgeber anläßlich der Fischereiausübung geltend gemacht werden.

§ 3

Der Vertrag kann vom Ausgeber jederzeit aus begründetem Anlaß mündlich oder schriftlich gekündigt werden. Das Entgelt wird in diesem Fall nicht erstattet.

§ 4

Ausweise, wie Fischereierlaubnisschein, und Fischereischein sind mitzuführen und ebenso wie die Fangergebnisse auf Verlangen dem Aufsichtspersonal des Ausgebers und den Fischereiaufsehern vorzuzeigen bzw. auszuhändigen.

Besondere Beschränkungen:

1. Unzulässig ist:

a) Steine aus der Uferbefestigung zu lockern oder zu entfernen, Künstlich Rutenhalter oder Sitzgelegenheiten im oder am Seeufer zu befestigen
b) Den Schleinsee zum Vergnügen und nicht ausschließlich zur Ausübung der Fischerei mit Booten zu befahren.
c) Auf den angrenzenden Grundstücken/Uferstreifen zu lagern, zu nächtigen, Boote außerhalb der ausgewiesenen Liegeplätze zu lagern und Feuer zu unterhalten.
d) Beim Raubfischfang ohne Stahl- Titan oder Kevlarvorfach zu angeln. Gestattet sind nur Einzelhaken, keine Mehrfachhaken! Auch an jeglicher Art Kunstköder!
e) Die Schleppfischerei/Trolling auf dem See auszuüben und Schnüre über den See zu ziehen oder zu spannen.
f) Ferngesteuerte Elektroboote zum "anfüttern" oder "Köder legen" zu benutzen.
g) Von 15. März bis Saisonende, Belly Boats und jegliche Art von Float Tubes zur Ausübung der Fischerei zu benutzen.
h) Während der Schonzeit auf Raubfische, die Fischerei mit Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch, etc. auszuüben.
i) Zum anfüttern/anlocken von Fischen mehr als 500g Futtermasse pro Angler und Tag ins Gewässer einzubringen; zur Verhinderung der Eutrophierung des Natursees.
j) Des Westufer des Sees vom Ufer aus zu befischen, wegen des Schutzes/Zerstörens der Schilfbestände.
k) Anbringen von Elektroantrieb an jeglicher Art Boot!

2. Beschränkungen des Fischfangs:

a.) Die Fischereilerlaubnis ist gültig: von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
b.) Während der mitteleuropäischen Sommerzeit ist der Nachtaal- und nächtliche Welsfang bis 01 Uhr erlaubt.
c.) Eisfischen oder Ausübung der Fischerei vom Boot bei Eisbildung ist nicht gestattet

Spezielle Schonzeiten für den Schleinsee:

Hecht: 15. Februar bis 15. Mai
Mindestmaß 70cm
Zander: 15. Februar bis 15. Mai
Mindestmaß 60cm
Karpfen: Mindestmaß 35cm, über 70cm zurücksetzen
Schleie: 15. Mai bis 30. Juni
Mindestmaß 35cm

Spezielles Entnahmebestimmungen für den Schleinsee:

Raubfisch-Fanglimit pro Tag: 1 Hecht oder 1 Zander
Fanglimit pro Woche: 2 Hechte oder 1 Zander und 2 Karpfen und 2 Schleien.

a.) Für Welse gilt Anlandepflicht. Gefangene Welse müssen entnommen , waidgerecht getötet und verwertet werden.
b.) Nach Beendigung der Fischerei, hat der Fischereierlaubnisinhaber seinen Angelplatz vollständig zu räumen und sauber zu hinterlassen.
c.) Angefallener Müll, Köderdosen und Getränkeflaschen müssen vorschriftsmäßig auf dem Hofgut entsorgt werden

3. Sonderregelungen Bootshaus und Badesteg:

a.) Zum eingefriedeten Bootshaus muß bei der Ausübung der Fischerei, vom Ufer und vom Boot aus, ein Mindestabstand von 25 Metern eingehalten werden. Der Zutritt zum befriedeten Grundstück des Bootshauses ist nicht gestattet.
b.) Die Ausübung der Fischerei vom Badesteg ist untersagt.
c.) Zum Badesteg muß bei der Ausübung der Fischerei, vom Ufer und vom Boot aus, ein Mindestabstand von 25 Metern eingehalten werden.

Die Einhaltung der Vertragsbestimmungen werden vom Fischereiberechtigten/Ausgeber oder seinem Beauftragten kontrolliert! Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann zum Entzug Ihrer Fischereierlaubnis führen. Der Fischereiberechtigte/Ausgeber behält sich alle rechtlichen Schritte vor.

 

 

Hofgut Schleinsee

Schleinsee 3, 88079 Kressbronn
Telefon: 07543 / 6467
info@hofgut-schleinsee.de
www.schleinsee.de